Für die Steuerreform 2015 für Österreich wurde von der Bundesregierung die sogenannte Registrierkassenpflicht beschlossen. Das hat entscheidende Auswirkungen auf gastronomische Betriebe in Österreich!


Was bedeutet die Neuregelung für österreichische Gastronomen?

Seit 1.4.2017 müssen alle Kassen über eine technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulationen verfügen. Diese Sicherheitseinrichtung hat zum Ziel, dass alle Barumsätze verkettet werden. Dazu wird eine elektronische Signatur verwendet. Die Einzelheiten zur Spezifikation kann man der RKS-V entnehmen.

Schon seit 1.7.2016 musste die Sicherheitseinrichtung in Betrieb genommen werden können, d.h. das Kassensystem entsprechend vorbereitet sein. Die tatsächliche Nutzung wurde erst ab 1.4.2017 vorgeschrieben, später awurde dieser Termin uf den 1.4.2017 verschoben.

Der Gastronom benötigt also unter anderem

  • ein Kassensystem, welches mit dem neuen Sicherheitskonzept umgehen kann
  • eine Signaturerstellungseinheit (im Moment sind mir nur die Unternehmen A-Trust und Globaltrust bekannt, die diese liefern können)
  • eine Anmeldung bei Finanz Online


OrderSprinter und die RKSV

Mit Version 2.8.1 ist OrderSprinter wieder RKSV kompatibel, wenn man die Anbindung an Fiskaly Sign-AT nutzt.


Stefan Pichel, April 2019