KassenSichV

Hintergrundinformation

Vorbemerkung: Ich bin kein Jurist - also bitte beim Lesen des Kommentars beachten, dass ich die neuen Vorgaben auch falsch verstanden haben mag!

Elektronische Kassen müssen von 2020 an über eine manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Der Bundestag hatte Mitte Dezember einen Gesetzentwurf "zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" verabschiedet. Neu angeschaffte Geräte müssen demnach von 2020 an über eine manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die mit dem ersten Tastendruck alle Eingaben in das System unveränderlich und verschlüsselt erfasst. Der Bundesrat hat dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in seiner letzten Sitzung des Jahres 2016 zugestimmt.

Angeblich entgehen dem Fiskus Einnahmen in Milliardenhöhe, weil Nutzer von elektronischen Kassen die Umsätze nicht ausweisen würden. Als Konsequenz daraus ist das Kassenmanipulationsgesetz (§146a AO) entstanden, welches vor allem den Gastronomen in einigen Jahren das Leben ziemlich schwer und teuer machen wird. Im Grundsatz geht es darum, dass alle Kassenaufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein sollen.

Der Bund und die Länderfinanzverwaltungen hatten auf der Referatsleiterbesprechung eine Nichtbeanstandungsregelung bei der Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV ohne zertifizierte Sicherheitseinrichtung (TSE) beschlossen. Demnach sollte es längstens bis 30. September 2020 nicht beanstandet werden, wenn elektronische Aufzeichnungssysteme noch nicht über eine TSE verfügen. Die Frist wurde mehrfach und mit veränderten Bedingen verlängert. Nach letztem Stand (2.1.2021) laufen alle Fristen Ende März 2021 aus, aber ob dieses Datum angesichts der durch Corona verursachten Wirtschaftslage noch realisitisch ist, bleibt abzuwarten.

Aktueller Stand Januar 2021

Aufgrund verschiedener Rückmeldungen gab es in schneller Folge viele 2.0.x Versionen, die viele Fehler behoben, die bei einem derartigen Major Versionsupdates nicht zu vermeiden waren. Der Hotel-Workflow (Gäste zahlen die Gastrorechnung erst beim Checkout) ist auch wieder möglich.

Meine Meinung

Ich möchte an dieser Stelle auch meine persönliche Meinung zu diesem Thema kundtun:

Ich verfolge die Diskussion schon seit längerer Zeit und die Entwicklung stimmt mich sehr bedenklich.

Zunächst einmal wundern mich die Schätzungen über die aufgrund nichtversteuerter Einnahmen entgangenen Steuereinnahmen. Mal sind es Milliarden, mal nur Millionen - meist fehlt die Angabe über den Zeitraum, den Ort der Steuerhinterziehung (Gastronomie, Einzelhandel, alles?) und aufgrund welcher Basisdaten die Schätzungen zustande gekommen sind. Warum schaut man sich nicht an, wie groß der Steuergewinn in Ländern geworden ist, die auf einen Manipulationsschutz umgestiegen sind und rechnet diese auf Deutschland um? Es drängt sich der Verdacht auf, dass die treibenden Kräfte keinerlei Interesse an einer fundierten Ausgangsanalyse haben.

In diesem Zusammenhang wäre es auch sehr interessant zu erfahren, welche Kosten bisher entstanden sind. Schießlich werden sich diverse Beamte aus dem BMF mit dem neuen Gesetz befasst haben und weiterhin müssen. Alleine der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Erstellung der sogenannten BMF-Schreiben zur Interpretation der Gesetze bzw. Anforderungen an die Umsetzung dürfte so groß sein, dass man es besser nicht wissen möchte...

Auch jetzt geben die gesetzlichen Möglichkeiten den Steuerfahndern weitreichende Befugnisse, um Steuerhinterzieher zu identifizieren. Wurden bisher wirklich alle Möglichkeiten ausgenutzt, die schwarzen Schafe in der Gastronomie zu finden? Oder spiegeln die politischen Entscheidungen eher die Arbeit diverse Lobbyisten wieder? Jedenfalls werden zunächst einmal alle Gastronomen unter Generalverdacht gestellt und müssen auf eigene Kosten beweisen, dass sie sich an Recht und Ordnung halten. Kann das richtig sein?

Abschließend möchte ich jedenfalls sagen, dass ich davon ausgehe, OrderSprinter auch über 2020 hinaus anbieten zu dürfen, wenn ich die Sicherheitseinrichtung, über die ich leider noch nicht viel in Erfahrung bringen konnte, anbinde.

Stefan Pichel, Juli 2020