OrderSprinter ist Freeware und wird unter der Creative Commons Lizenz BY-NC-ND angeboten.



Bemerkung zu benutzen Bibliotheken:

Die im Unterverzeichnis 3rdparty beinhalteten Dateien sind nicht vom Autor der Software OrderSprinter entwickelt worden und unterliegen eigenen freien Lizenzen (LGPL, MIT), die ebenso im Ordner 3rdParty abgelegt sind. Ebenso liegen den Komponenten javaprinter und TSEConnector freie Bibliotheken bei, deren Lizenzen in dem jeweiligen lib-Verzeichnis abgelegt sind (javaprinter_lib bzw. tseconnector_lib). Der TSEConnector enthält außerdem eine proprietäre Bibliothek, deren Lizenz im Verzeichnis tseconnector_lib in der Datei LICENSE_Swissbit_Wormapi.pdf abgelegt ist.



Nun die Details zur CC BY-NC-ND, unter der OrderSprinter lizensiert ist:

Die Creative Commons Lizenz BY-NC-ND sagt in alltagssprachlicher Beschreibung folgendes aus:


Sie dürfen:

  • Teilen — das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
  • Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange Sie sich an die Lizenzbedingungen halten.

Unter folgenden Bedingungen:

  • Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
  • Nicht kommerziell — Sie dürfen das Material nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.
  • Keine Bearbeitungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder darauf anderweitig direkt aufbauen, dürfen Sie die bearbeitete Fassung des Materials nicht verbreiten.
  • Keine weiteren Einschränkungen — Sie dürfen keine zusätzlichen Klauseln oder technische Verfahren einsetzen, die anderen rechtlich irgendetwas untersagen, was die Lizenz erlaubt.

Hinweise:

  • Sie müssen sich nicht an diese Lizenz halten hinsichtlich solcher Teile des Materials, die gemeinfrei sind, oder soweit Ihre Nutzungshandlungen durch Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts gedeckt sind.
  • Es werden keine Garantien gegeben und auch keine Gewähr geleistet. Die Lizenz verschafft Ihnen möglicherweise nicht alle Erlaubnisse, die Sie für die jeweilige Nutzung brauchen. Es können beispielsweise andere Rechte wie Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zu beachten sein, die Ihre Nutzung des Materials entsprechend beschränken.


Ein Hinweis zum Thema kommerzielle Nutzung: Natürlich darf die Software im Gastronomiebereich eingesetzt werden, das ist schließlich das Ziel der Software. Mit dem Verbot der kommerziellen Nutzung ist hier gemeint, dass die Software nicht verkauft werden darf.


Die alltagssprachliche Zusammenfassung der Lizenz ersetzt nicht den kompletten Lizenztext. Der Lizenztext in der hier verwendeten Version 3.0:


Lizenz

DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN 
DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", "LIZENZ" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG 
GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. 
JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH 
GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN 
SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS 
LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE 
UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN 
AKZEPTIEREN.

1. Definitionen

    a. Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das 
    Ergebnis jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange die 
    eigenpersönlichen Züge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und 
    daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung, 
    Umgestaltung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des 
    Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als 
    Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung 
    oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes.

    b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine 
    Zusammenstellung von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, 
    sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin 
    enthaltenen selbständigen Elemente eine geistige Schöpfung darstellt, 
    unabhängig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und 
    dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.

    c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand 
    im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin in körperlich 
    fixierter Form der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

    d. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche 
    oder juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den 
    Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.

    e. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des 
    Schutzgegenstandes oder jede andere natürliche oder juristische Person oder 
    Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstand ein Immaterialgüterrecht erlangt 
    hat, welches die in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine 
    Einräumung von Nutzungsrechten oder eine Weiterübertragung an Dritte möglich ist.

    f. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den 
    literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den 
    Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine persönliche 
    geistige Schöpfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes 
    Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten 
    Schutzrechts sein, unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, 
    auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in 
    analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von 
    Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, unterfallen 
    auch sie dem Begriff "Schutzgegenstand" im Sinne dieser Lizenz.

    g. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person 
    gemeint, die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des 
    Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand 
    nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche 
    Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten 
    Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Verstoßes auszuüben.

    h. Unter "Öffentlich Zeigen" im Sinne dieser Lizenz sind 
    Veröffentlichungen und Präsentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die 
    für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und in 
    unkörperlicher Form mittels öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, 
    Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und 
    ortsunabhängiger Zugänglichmachung oder in körperlicher Form mittels Ausstellung 
    erfolgen, unabhängig von bestimmten Veranstaltungen und unabhängig von den zum 
    Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich drahtgebundener oder 
    drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.

    i. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger 
    Verfahren Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere 
    durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den Vorgang, erstmals 
    körperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie Vervielfältigungsstücke 
    dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die Übertragung des Schutzgegenstandes auf 
    einen Bild- oder Tonträger oder auf ein anderes elektronisches Medium, gleichviel 
    ob in digitaler oder analoger Form.

2. Schranken des Immaterialgüterrechts

    Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des 
    Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die Ihnen 
    aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen bereits ohne 
    Weiteres zustehen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen 
    Schutzes ergeben.

3. Einräumung von Nutzungsrechten

    Unter den Bedingungen dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet 
    unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 4.e) - das vergütungsfreie, 
    räumlich und zeitlich (für die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) 
    unbeschränkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf die folgenden Arten 
    und Weisen zu nutzen ("unentgeltlich eingeräumtes einfaches Nutzungsrecht für 
    jedermann"):

    a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, 
    ihn in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu 
    vervielfältigen;

    b. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich 
    zu zeigen und zu verbreiten.

    Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle noch nicht 
    bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche 
    Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser Lizenz 
    zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Weitergehende Änderungen oder 
    Abwandlungen sind jedoch untersagt. Alle sonstigen Rechte, die über diesen 
    Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich durch den Lizenzgeber eingeräumt werden, 
    bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen 
    von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen 
    immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber 
    auf sämtliche aus diesem Schutz resultierenden Rechte.

4. Bedingungen

    Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt 
    ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:

    a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen 
    dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssen dabei stets eine 
    Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des 
    Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder 
    Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz 
    oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den 
    Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, 
    die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise unverändert 
    lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. 
    Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in 
    Bezug auf den Schutzgegenstand) keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den 
    Nutzer des Schutzgegenstandes in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten 
    Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der 
    Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht 
    bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. 
    Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie auf die Mitteilung eines 
    Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise 
    entfernen.

    b. Die Rechteeinräumung gemäß Abschnitt 3 gilt nur für Handlungen, die 
    nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung 
    gerichtet sind ("nicht-kommerzielle Nutzung", "Non-commercial-Option"). Wird 
    Ihnen in Zusammenhang mit dem Schutzgegenstand dieser Lizenz ein anderer 
    Schutzgegenstand überlassen, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu 
    besteht (etwa im Wege von File-Sharing), so wird dies nicht als auf geschäftlichen 
    Vorteil oder geldwerte Vergütung gerichtet angesehen, wenn in Verbindung mit 
    dem Austausch der Schutzgegenstände tatsächlich keine Zahlung oder geldwerte 
    Vergütung geleistet wird.

    c. Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes 
    oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, 
    dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle 
    dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die 
    Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form 
    anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:

        i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet 
        wird) des Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, 
        in den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung 
        an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine 
        Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses oder 
        dieser Dritten;

        ii. den Titel des Inhaltes;

        iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier 
        (URI, z.B. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand 
        angegeben hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk 
        oder die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand.

    Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder 
    angemessenen Form gemacht werden; im Falle eines Sammelwerkes müssen diese 
    Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber 
    dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise 
    auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt dürfen Sie 
    ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben bezeichneten Weise 
    verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine 
    vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers 
    und / oder des Zuschreibungsempfängers weder explizit noch implizit irgendeine 
    Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und ebenso wenig eine 
    Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.

    d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für 
    solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den 
    Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen 
    von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen.

    e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt 
    Folgendes:

        i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit 
        unverzichtbare Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen 
        vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden 
        sind, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die entsprechende 
        Vergütung einzuziehen für jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie.

        ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen außerhalb dieser
        Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, behält sich der Lizenzgeber das 
        ausschließliche Recht auf Einziehung der entsprechenden Vergütung für den Fall 
        vor, dass Sie eine Nutzung des Schutzgegenstandes für andere als die in 
        Abschnitt 4.b) als nicht-kommerziell definierten Zwecke vornehmen, verzichtet 
        für alle übrigen, lizenzgerechten Fälle von Nutzung jedoch auf jegliche 
        Vergütung.

        iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung 
        des Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen 
        Abschnitte (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, 
        unabhängig davon, ob eine Einziehung der Vergütung durch ihn selbst oder nur 
        durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre. Der Lizenzgeber behält 
        sich jedoch das ausschließliche Recht auf Einziehung der entsprechenden 
        Vergütung (durch ihn selbst oder eine Verwertungsgesellschaft) für den Fall 
        vor, dass Sie eine Nutzung des Schutzgegenstandes für andere als die in 
        Abschnitt 4.b) als nicht-kommerziell definierten Zwecke vornehmen.

    f. Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser 
    Lizenz unberührt.

5. Gewährleistung

SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER UND 
IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET 
DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE EINRÄUMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSS 
JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN 
IRGENDEINER ART. DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, 
UNABHÄNGIG VON DEREN ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES 
SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE 
KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT, 
SOWEIT MÄNGEL ZU SCHÄDEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART FÜHREN UND AUF SEITEN 
DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW. VERTRETENMÜSSEN EBENFALLS 
VORLIEGT.

6. Haftungsbeschränkung

DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG 
DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM WENIGSTENS FAHRLÄSSIGKEIT 
VORZUWERFEN IST, FÜR SONSTIGE SCHÄDEN NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND 
ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG.

7. Erlöschen

    a. Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen 
    mit Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen 
    durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder einer 
    weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen oder juristischen
    Personen, die den Schutzgegenstand enthaltende Sammelwerke unter den Bedingungen dieser 
    Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich entstandene Lizenzbeziehungen 
    jedoch solange weiter, wie die genannten Personen sich ihrerseits an sämtliche 
    Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 
    auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.

    b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet 
    bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen behält 
    der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen 
    anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, 
    solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser 
    Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits 
    erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter 
    Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich 
    wirksam bleibt.

8. Sonstige Bestimmungen

    a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als 
    Teil eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber 
    dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie 
    Ihnen in Form dieser Lizenz.

    b. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die 
    Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.

    c. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen 
    sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß betroffene 
    Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.

    d. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen, 
    Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt die 
    vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug auf den 
    Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder Erklärungen in 
    Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht genannt sind. 
    Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem Lizenzgeber und 
    Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich. Der Lizenzgeber ist an 
    etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. 
    Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber 
    modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber 
    und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß Ziffern 8.a) angeboteten Lizenzen 
    aus.

    e. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung 
    getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag das 
    Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Creative Commons Notice

    Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr oder 
    dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet Ihnen oder 
    einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für irgendwelche Schäden, 
    die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar - im Zusammenhang mit dieser 
    Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen beiden Sätze, hat Creative Commons 
    alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers, wenn es sich ausdrücklich als 
    Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.

    Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und die 
    Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit 
    gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL steht. 
    Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder einer 
    verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen 
    Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach der 
    Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung, die 
    von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise auf Anfrage 
    zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen der 
    Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.

    Creative Commons kann kontaktiert werden über http://creativecommons.org/.


Hinweis für Österreich

Da ich es nicht rechtzeitig zur Einführung der RKSV geschafft hatte, die dafür nötigen Erweiterungen zu implementieren, ist die legale Nutzung von OrderSprinter in Österreich (mal abgesehen von steuerbefreiten Feuerwehrfesten) nur im Zusammenspiel mit Erweiterungen wie cbird oder QRK möglich. So eine Trennung von POS und RKSV ist mit vielen Nachteilen verbunden und hat verständlicherweise dazu geführt, dass fast alle Gastronomen in Österreich mittlerweile auf kommerzielle Produkte umgestiegen sind.

Im Oktober hatte ich eine Anfrage von einem IT-Dienstleister, ob es erlaubt sei, meine Software um einen eigenen RKSV-Teil zu erweitern und zu vertreiben. Eigentlich habe ich dieses durch die gewählte CC-Lizenz ausgeschlossen (siehe oben), aber für Österreich möchte ich eine Ausnahme machen.

Hiermit erlaube ich es, dass meine Software zum Zwecke der Unterstützung der RKSV von anderen erweitert und verteilt werden darf. Derartge Änderungen an der Software sind aufwendig und teuer und diese Leistung darf dem Endanwender selbstverständlich in Rechnung gestellt werden. Das kommerzielle Anbieten von Supportleistungen rund um die Software ist bereits jetzt jederzeit erlaubt.

Diese Lizenzerweiterung gilt für alle Versionen 1.x.y und 2.x.y.

Wer die Software um eine RKSV-Implementation erweitern möchte, kann sich gerne (muss aber nicht) mit mir in Verbundung setzen, damit wir das bestmöglich abstimmen können: Vielleicht kann ich offizielle Plugin-Interfaces einbauen, damit Erweiterungen auch nach einem Versionsupdate noch funktionieren.

Stefan Pichel, Okt 2020